Mit der Kreisstadt Bergheim wurde am 6. November 1996 eine Verwaltungsvereinbarung über die Gewässerunterhaltung der offenen Wasserläufe II. Ordnung geschlossen (Text u und Karten). Sie gilt für 4 Jahre und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Sie gilt bis heute.