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Prioritäten im Hochwasserschutz beachten

Der Bachverband ist nach dem Regelwerk der Wasserwirtschaft der Spezialist für die kleineren Gewässer, den „sonstigen Gewässern“ – früher „Gewässer dritter Ordnung“ und zwar für naturnahe Gewässerunterhaltung, bürgernahen Hochwasserschutz und Renaturierung. Sonstige Gewässer sind die vermeintlichen harmlosen, Bäche, Fließe oder Ronnen. Für die größeren Gewässer, den Flüssen, sind die Spezialisten die großen Verbände, die so genannten gesetzlichen Wasser- und Bodenverbände.

Verbandsvorsteher Horst Engel: „Dieser Unterschied hat Folgen – vor allem im Hochwasserfall. Da liegen die Prioritäten bei der Hochwasserabwehr bei den großen Verbänden, klar bei den ihnen gesetzlich zugewiesenen Flüssen und bei den kleinen Verbänden bei den ihnen zugewiesenen Bächen, Fließen und Ronnen. Diese Aufteilung ist sinnvoll und hat sich bewährt. Das sollte man nicht vermischen“.

Das und mehr will der Bachverband mit Gesprächen mit den Nutznießern, in der knappe Zeit bis zum nächsten Umweltausschuss, 3. Dezember 2025 nutzen. Nutznießer sind nach § 28 Wasserverbandsgesetz diejenigen, die von der Durchführung der Verbandsaufgabe einen Vorteil haben, also klassisch Bergheim und Pulheim – aber auch darüber hinaus.

„Bislang war das wegen Zeitdruck unmöglich. Es war noch nicht einmal möglich, dass sich mein potentieller Nachfolger im Amt, ein renommierter Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber für Hydro- und Klimageographie vorstellen und an den Gesprächen beteiligen konnte. Erst jetzt konnten wir entsprechende Terminanfragen verschicken“, so Verbandsvorsteher Horst Engel.

Der Bachverband hatte Anfang September, mit dem „Zukunftskonzept des Bachverbandes“, auch einen mit höchster Expertise ausgestatteten, komplett neuen, ehrenamtlichen Verbandsvorstand vorgestellt. Engel: „Alleine dies Team ist eine Empfehlung an Bergheim und Pulheim und seine Bürger den Bachverband weiter nachbarschaftlich und gemeinsam zu erhalten“.