Hochwasserschutz: Nördliche Dansweiler Ronne wird saniert

Der Bachverband unterhält rund 100 Kilometer Oberflächengewässer in Bergheim und Pulheim. Nach dem Gesetz früher „Gewässer 3. Ordnung“, jetzt „sonstige Gewässer“.
„Dieser Begriff verharmlost. Im Kern sind es wasserwirtschaftlich schlafende Riesen“, so Verbandsvorsteher Horst Engel.

Bild: Horst Engel

Nach dem Katastrophenregen vom 14. Juli 2021 hat der Bachverband seinen Hochwasserschutz, ein seit über 20 Jahren gewachsenes und bewährtes Konzept aus Gewässer-Renaturierung und technischem Hochwasserschutz (Hochwasserrückhaltebecken) auf den Prüfstand gestellt. Ein Ergebnis ist auch die Sanierung des Oberlaufs der „Nördlichen Dansweiler Ronne“. Sie nimmt im Dansweiler Wald, am Auslaufbauwerk eines alten aber noch völlig intakten Hochwasserrückhaltebeckens, ihren Anfang. Auf rund 4,5 Kilometer nimmt sie bei Regenwetter das Oberflächenwasser aus der Fläche auf und leitet es schadlos zu Tal. Sie schützt die Ortslage von Pulheim-Dansweiler. In Brauweiler mündet sie in die dortige „Brauweiler Ronne“, die wiederum in den Kölner Randkanal entwässert. „Im Bereich der Pferdepensionsbetriebe (Anlieger-Höfe) ist die Ronne im letzten Juli über die Ufer getreten und in breiter Front über den Weg zu Tal geflossen“, so ein Anlieger. „Sanieren“ bedeutet hier, dass der Eintrag von wertvollem Löss/Lehm von den angrenzenden Feldern ausgebaggert werden muss. Im Oberlauf im „Tonnen-Maßstab“ (Bild 476). Ursache ist die natürliche Erosion, der Eintrag durch Wind und Regen. Begrünte Gewässerschutzstreifen würden die Folge dieser Ursache minimieren – sind aber leider nicht vorhanden. Damit das Ausbaggern möglich wird müssen leider immer wieder zum Beispiel Sträucher „auf den Stock“ gesetzt werden. Sie wachsen aber schon im nächsten Frühjahr schnell wieder nach.

Zusammen mit dem Landesbetrieb Wald und Holz wurde auch die Sanierung des durch „wilden Abfluss“ völlig zerstörten aber beliebten Waldweges begonnen. Der erste Schritt ist getan. Der Weg hat jetzt wieder eine Neigung zum Wald, zum Hochwasserrückhaltebecken und zur Ronne, so dass Regenwasser nicht mehr über den Weg, als wilder Abfluss vorbei am Hochwasserrückhaltebecken herunterfließt. In zwei weiteren Arbeitsschritten wird zugelassenes Wegbaumaterial aufgebracht. Bis Ende Februar sollten die Arbeiten abgeschlossen sein.

Der Bachverband nimmt diese Maßnahme auch zum Anlass auf rechtliche Grundlagen hinzuweisen:

Hochwasserschutz:

Der Gesetzgeber verpflichtet neben den Wasser- und Bodenverbänden auch „Jedermann“ zu vorbeugendem Hochwasserschutz.

Betretung fremder Grundstücke:

Der Gesetzgeber hat den Wasser- und Bodenverbänden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben, ein „Betretungsrecht“ eingeräumt. Zuvor muss der Grundstückseigentümer informiert werden. „Beim Bachverband gängige Praxis. Entweder über den langjährigen Kontakt zu den Anliegern mündlich oder bei aufwendigeren Maßnahmen durch Rundschreiben, wie hier an der Ronne“, so Verbandsvorsteher Horst Engel
Wohin mit dem ausgebaggertem Löss/Lehm?
Auch hier hat der Gesetzgeber den Wasser- und Bodenverbänden ein besonderes Recht eingeräumt: Der Aushub kann auf dem angrenzenden Grundstückstreifen abgelegt werden. Der Eigentümer muss dies dulden. Da es sich hier in der Mehrzahl um Landwirte handelt, veröffentlichen die Fachzeitschriften für die Landwirtschaft solche Hinweise. Siehe hierzu „Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben“, Ausgabe 8, Seite 6, von August 2020.

Entschädigung:

Ja, Schäden können bei aller Vorsicht passieren. Sie werden entschädigt. „Bislang haben wir das immer völlig unbürokratisch hinbekommen“, so Engel