Satzungsänderung

Bekanntmachung der Änderung der Verbandsatzung des Pulheimer Bachverbandes mit Sitz in Pulheim

Die Haushaltsaufstellung soll nach HGB-Grundsätzen stattfinden, die Prüfung des Betriebsergebnisses soll durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernommen werden.

Die Satzung vom 12. November 1996 wird geändert, § 17 erhält die folgende Fassung:

§ 17 Haushaltsplan

Der Verband erstellt seinen Haushalt nach den Grundsätzen des HGB.

In § 21 (Prüfung des Haushaltes) wird in Absatz 1 der zweite Satz durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

Prüfstelle ist ein Wirtschaftsprüfer und/oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Ergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind den Städten Bergheim und Pulheim vorzulegen.

Bedingt durch die vorgenannten Ausführungen ist eine Anpassung der Verbandssatzung erforderlich.

Die Verbandsversammlung hat die Änderung der Satzung am 24.06.2020 gem. § 37 Abs. 1 der Satzung des Pulheimer Bachverbandes beschlossen. Die Satzungsänderung wird hiermit gem. § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) aufsichtsbehördlich genehmigt und veröffentlicht und tritt rückwirkend zum Datum des Änderungsbeschlusses in Kraft.

Bergheim, den 09.01.2023

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises

Im Auftrag
gez.

vom Felde