Wasserentnahmen verboten – Bußgeld bis 50.000 €

Die Wassernot im Pulheimer Bach und seinen Nebengewässern hält an.

Horst Engel Verbandsvorsteher Bachverband: „Wir hatten sogar schon eine Spätschicht eingelegt um Pumpen- u. Schlaucheinrichtungen zu finden – zunächst vergeblich. Erst durch Nachbarschaftshinweise wurden wir vor Tagen fündig und haben das Pumpen abgestellt.

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die „Allgemeinverfügung“, die seit dem 22.8.2022 im Amtsblatt Rhein-Erft-Kreis veröffentlicht und damit in Kraft ist. Sie enthält bei Zuwiderhandlungen eine Bußgeldandrohung von bis zu 50.000,- Euro – natürlich nicht rückwirkend. Das wird seine Wirkung entfalten und das Risiko beim illegalen Abpumpen aus dem Pulheimer Bach erwischt zu werden ist hoch und teuer“, so Engel.

Bis zum nächsten, anhaltenden Landregen gibt es keine Alternative. Die Hauptquelle des Pulheimer Bachs, Glessen, im Naturschutzgebiet „Liebesallee“ schüttet immer weniger. Aktuell gemessener Wasserstand 3,2 Zentimeter.

Hintergrund:

Der Bachverband ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NW u. Satzung für alle oberirdischen Gewässer in Bergheim und Pulheim zuständig – ausgenommen Erft und Kölner Randkanal – insgesamt 100 Kilometer.