EU-Wasserrahmenrichtlinie

Verpflichtung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie:

Bäche und Flüsse in Europa müssen bis 2027 in einen guten Zustand gebracht werden.

Voraussetzungen für den „guten Zustand“ sind:

Durchgängigkeit für die im Wasser lebenden Tiere“, also die Möglichkeit entlang des Pulheimer Bachs zu wandern.

Deshalb wandelt der Bachverband, im Rahmen abschnittsweiser Gewässerrenaturierung, naturferne Abstürze in naturnahe Rauschen um. 

Dies wiederum setzt eine ausreichende Wasserführung voraus. Deshalb verschmalern der Bachverband Zug um Zug das Bachbett, um gerade in Dürresommern eine ausreichende Wasserführung zu haben. Eine ausreichende Wasserführung verhindert das Aufwärmen mit stark absinkendem Sauerstoffgehalt – tödlich für viele im Wasser lebende Tiere.