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Bekanntmachung der Änderung der Verbandsatzung des Pulheimer Bachverbandes mit Sitz inPulheim

Aus verschiedenen Gründen sind Änderungen und Anpassungen der aktuell geltenden
Verbandssatzung notwendig:

Durch die Änderung von Behördenbezeichnungen erfolgten redaktionelle Anpassungen. Der Begriff
„Haushaltsplan“ wurde durchgängig durch „Wirtschaftsplan“ ersetzt. Die Einladungsfrist zu
Sitzungen der Verbandsversammlung wurde von einem Monat auf 14 Tage verkürzt. Die bisherige
Verfahrensweise sah die Möglichkeit der Einreichung von Themen zur Verbandsversammlung der
jeweiligen Mitglieder nicht vor. Diese Möglichkeit wurde nun aufgenommen. Ebenso wurde die
Ergänzung der Tagesordnung durch Nachträge ermöglicht und es wurden Vorgaben für einen
Umlaufbeschluss aufgenommen. In Anbetracht der derzeitigen finanziellen Situation des Verbandes
und der ungewissen Zukunftsaussichten wurde die Möglichkeit zur Erhebung von Vorausleistungen
auf Verbandsbeiträge in die Satzung aufgenommen.

Bedingt durch die vorgenannten Ausführungen ist eine Anpassung der Verbandssatzung erforderlich.
Die Verbandsversammlung hat die Änderung der Satzung am 21.07.2026 gem. § 37 Abs. 1 der
Satzung des Pulheimer Bachverbandes beschlossen.

Die Satzungsänderung wird hiermit gem. § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG)
aufsichtsbehördlich genehmigt, veröffentlicht und tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.