Besonders bei gefrorenen Böden und geschlossener Schneedecke achten die Mitarbeiter des Bachverbandes darauf, dass die vielen Drainagemündungen, die Abläufe aus den dichten Drainagenetzen frei sind. Auf manchen Feldern liegen diese in Abständen von 5 bis 8 Metern. Das gilt besonders für die Glessener Höhe (204 m üNHN, Einzugsgebiet 6 m²), die Wiedenfelder Höhe (125 m üNHN, Einzugsgebiet 16 m²) und die Fischbachhöhe (164 m üNHN, Einzugsgebiet 10 km²)*.
Die Vermeidung dauerhafter Vernässung ist die Voraussetzung für gute Ernten zur Versorgung der Bevölkerung. Bei einsetzendem Tauwetter und nachdem der gefrorene Boden wieder aufgetaut ist, müssen die Wassermassen von den Feldern ungehindert in das Ronnen-System abfließen können. Andernfalls entwickeln sich große Seen mit der Folge eines Ernteausfalls.

Das Bild zeigt Verbandsmeister Ralf Porschen an einer solche Drainagemündung in Sinthern, Ronne „Am Born“, die in den Pulheimer Bach mündet. Wenn man genau hinsieht, erkennt man sogar eine sogenannte „Froschklappe, das ist die kleine gelbe Fläche in der dunklen Mündung. Solche Froschklappen lassen das Wasser in Fließrichtung abfließen. In Gegenrichtung blockieren sie, so dass keine Frösche und andere Kleintiere in die Drainage krabbeln können.

Das Bild zeigt Ralf Porschen an einem Rohr-Durchlass einer Ronne auf der Fischbachhöhe in Quadrath-Ichendorf. Solche Durchlässe erlauben der Landwirtschaft mit ihren Geräten ungehindert auf ihre Felder zu fahren. Diese Durchlässe sind ebenfalls frei zu halten, damit das anfallende Drainagewasser ungehindert abfließen kann. Von diesen Durchlässen betreut der Bachverband über 500 – alles Handarbeit und in enger Abstimmung mit dem jeweilen Landwirt.
)* siehe auch Doku „Vor die Welle kommen“, Bachverband 13. 11. 2021