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Satzung

Mit der Kreisstadt Bergheim wurde am 6. November 1996  eine Verwaltungsvereinbarung über die Gewässerunterhaltung  der offenen Wasserläufe II. Ordnung geschlossen (Text u und Karten). Sie gilt für 4 Jahre und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner ein Jahr vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Sie gilt bis heute.